Art. 12 · Wohnzone C
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 19 · Original-PDF
Nutzungen
1Zulässige Nutzungen a Wohnbauten, b Dienstleistungsbetriebe (Büros, Praxen, Ladengeschäfte usw.) mit geringem Verkehrsaufkommen, c Kleingewerbebetriebe (Kunst, Handwerk, Kurse usw.) mit nicht störenden betrieblichen Einrichtungen. Ausnützung
2Ausnützungsziffer 0.8 Grenzabstand
3Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 6 m. Baumasse
4Vollgeschosszahl Maximal 4.
5Gebäudehöhe Maximal 13 m. Baugestalt
6Dachneigung von Satteldächern Bei zweigeschossigen Bauten und einer Bautiefe von maximal 12 m gilt eine maximale Dachneigung von 45°. Bei Bauten mit grösserer Bautiefe und solchen mit drei oder mehr Geschossen gilt eine maximale Dachneigung von 30°. BNO Rheinfelden 19
7Sonder-Dachformen Sonder-Dachformen wie Tonnendächer, Mansardedächer usw. sind innerhalb des Zonenprofils gemäss Abs. 6 zulässig. Aussenräume
8Aussenraumgestaltung Ab einer Grundstücksgrösse von 1000 m2 sind 10 % der Parzellenfläche als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflan zen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung auf geführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO). Bei kleineren Grundstücken wird ein analoger Anteil empfohlen.
9Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit
10Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.