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Art. 12 · Wohnzone C

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 19 · Original-PDF

Nutzungen

1Zulässige Nutzungen a Wohnbauten, b Dienstleistungsbetriebe (Büros, Praxen, Ladengeschäfte usw.) mit geringem Verkehrsaufkommen, c Kleingewerbebetriebe (Kunst, Handwerk, Kurse usw.) mit nicht störenden betrieblichen Einrichtungen. Ausnützung

2Ausnützungsziffer 0.8 Grenzabstand

3Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 6 m. Baumasse

4Vollgeschosszahl Maximal 4.

5Gebäudehöhe Maximal 13 m. Baugestalt

6Dachneigung von Satteldächern Bei zweigeschossigen Bauten und einer Bautiefe von maximal 12 m gilt eine maximale Dachneigung von 45°. Bei Bauten mit grösserer Bautiefe und solchen mit drei oder mehr Geschossen gilt eine maximale Dachneigung von 30°. BNO Rheinfelden 19

7Sonder-Dachformen Sonder-Dachformen wie Tonnendächer, Mansardedächer usw. sind innerhalb des Zonenprofils gemäss Abs. 6 zulässig. Aussenräume

8Aussenraumgestaltung Ab einer Grundstücksgrösse von 1000 m2 sind 10 % der Parzellenfläche als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflan­ zen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung auf­ geführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO). Bei kleineren Grundstücken wird ein analoger Anteil empfohlen.

9Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen­ plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit

10Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.