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Art. 11 · Wohnzone B

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 18 · Original-PDF

Nutzungen

1Zulässige Nutzungen a Wohnbauten, b Dienstleistungsbetriebe (Büros, Praxen, Ladengeschäfte usw.) mit geringem Verkehrsaufkommen, c Kleingewerbebetriebe (Kunst, Handwerk, Kurse usw.) mit nicht störenden betrieblichen Einrichtungen. Ausnützung

2Ausnützungsziffer 0.6 Grenzabstand

3Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 5 m. Baumasse

4Vollgeschosszahl Maximal 4.

5Gebäudehöhe Maximal 13 m. Baugestalt

6Satteldächer Bei zweigeschossigen Bauten und einer Bautiefe von maximal 12 m gilt eine maximale Dachneigung von 45°. Bei Bauten mit grösserer Bautiefe und solchen mit drei oder mehr Geschossen gilt eine maximale Dachneigung von 30°.

7Sonder-Dachformen Sonder-Dachformen wie Tonnendächer, Mansardedächer usw. sind innerhalb des Zonenprofils gemäss Abs. 6 zulässig. BNO Rheinfelden 18 Aussenräume

8Aussenraumgestaltung Ab einer Grundstücksgrösse von 1000 m2 sind 10 % der Parzellenfläche als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflan­ zen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pfle­ gen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs.5 BNO). Bei kleineren Grundstücken wird ein analoger Anteil empfohlen.

9Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen­ plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit

10Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.