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Art. 69 · Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

. Er kann für die Zuständigkeit Prüfung von Gesuchen und für Vollzugskontrollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.