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Art. 70 · Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

Gebührenreglement Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenregle­ ment der Gemeinde. Schluss- und Übergangsbestimmungen 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.