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Art. 64 · Einfriedungen mit scharfen Spitzen, Stacheldrähten und dergleichen sind verboten
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF
. Der Aussenraumgestaltung Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Über die Gestaltung von Einfriedungen an steilen Hängen entscheidet der Gemeinderat. ’ Stützmauern müssen, soweit nötig, mit einem Schutzgeländer versehen werden. Sie sind in genügender Stärke auszuführen und in gutem Zustand zu erhalten. Der Gemeinderat kann Bepflanzungen anordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.