Art. 53 · Für Küchen, Badezimmer und Toiletten können künstliche Belüftung und Belichtung …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF
zu Wohnhygienische Vorgaben gelassen werden, sofern deren einwandfreie Wirkung gewährleistet ist. In Wohnbauten sind folgende Mindestflächen einzuhalten; 21 m^ Wohnzimmer: 15 m^ erstes Zimmer: zweites Zimmer: 12 m^ drittes und jedes weitere Zimmer: 10 m^ Wohnräume von Einzimmerwohnungen: 18 m^ PLANAR 22/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Alle Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten-, Terrassen- oder Bal konflächen aufzuweisen. Ausgenommen sind 1- bis 2/2-Zimmer-Wohnungen bei Umbau ten. In der Ortskernzone kann der Gemeinderat Abweichungen bewilligen. '* Ab 7 Wohnungen ist mindestens ein Wasch- und Trockenraum, allgemein zugänglich, einzurichten. Der Raum ist zu belüften oder als gefangener Raum mit einem Wäsche trockner auszurüsten. Werden alle Wohnungen mit einer Waschmaschine ausgestattet, kann anfänglich auf die Bereitstellung einer Waschmaschine verzichtet werden bis erfor dernde Gründe vorliegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.