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Art. 51 · Fernwarme und alternative
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF
Energiesysteme Der Wärmebedarf für Bauten und Anlagen kann nach Möglichkeit durch Anschluss an das Leitungsnetz der Fernheizwerke gedeckt werden. Alternative Energiesysteme (Son nenkollektoren, Wärmepumpen und dergleichen) sind unter Berücksichtigung der Zo nenvorschriften gestattet. 6.3 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.