Art. 35 · Vernetzungskorridore
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
Korridorart Darstellung im Plan Korridore für Arten der grüne Kreuzschraffur Waldränder, Hecken und Säume Die im Bauzonen- / Kulturlandplan bezeichneten Vernetzungskorridore dienen der Si cherstellung der ökologischen Vernetzung und der Bewahrung von Wanderachsen für wichtige Zielarten. Sie sind von jeder Form von zusätzlicher Bebauung freizuhalten.
2Es werden folgende Kategorien von Vernetzungskorridoren festgesetzt: PLANAR 17/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG blaue Kreuzschraffur Verbesserung der Durchlässigkeit unter Brücken etc. Korridore für strikt gewäs Schaffung von Trittsteinen (Feuchtbiotopen) sergebundene Arten und weitere gewässergebun Mindestbreiten: 11.0 m entlang von Bächen dene Arten Entlang von Ergolz und Rhein gemäss Gewässerraum Schaffung zusätzlicher Kleinstrukturen und Unterschlupfe rote Kreuzschraffur Korridor für wärmelie bende Arten Mindestbreite: 3.0 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.