Art. 27 · Naturschutzzonen im Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13 · Original-PDF
Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher betroffener Interessen opti Bauten in der Landwirtschafts zone maler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Wahrung der betrieblichen Erforder nisse in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. Für bewohnte Gebäude sind höchstens 2 Geschosse erlaubt. Für Ökonomiegebäude und Baumasse andere Bauten werden Fassadenhöhe und Gebäudelängen vom Gemeinderat unter Be rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den an grenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Fassaden höhe, mindestens aber 4.0 m. ’ In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Empfindlichkeitsstufe 3.3 Schutzzonen / Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.