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Art. 10 · Gestaltungsplangebiet "Wurmisweg"

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

Für das Gestaltungsplangebiet "Liebrüti" gelten die folgenden Ziele: Gestaltungsplangebiet "Lie­ brüti" Aufwertung des Zentrums Liebrüti zu einem multifunktionalen Quartierzentrum. Öffnung der geschlossenen Fassade Richtung Giebenacherstrasse und Gestaltung eines attraktiven Eingangsbereiches. Schaffung von behinderten- und altersgerechten hindernisfreien Wohnungen mit direkter Anbindung an das Zentrum Liebrüti, die alle den Richtlinien des Alterskon­ zepts der Gemeinde Kaiseraugst entsprechen. Die Durchgängigkeit des Areals für öffentliche Fussgängerbeziehungen ist zu ver­ bessern und gestalterisch aufzuwerten. In einem Mobilitätskonzept sind die Anforderungen an Abstellplätze für den MIV und den Veloverkehr wie Anzahl, Ausstattung, Bewirtschaftung usw. aufzuzeigen und im Gestaltungsplan verbindlich festzulegen. Für die Wohnnutzung darf die ge­ mäss § 43 BauV, Parkfelderzahl, ermittelte Anzahl Parkfelder nicht reduziert wer­ den. Die Freiflächen entlang der Liebrütistrasse, dem Violahofweg und der Giebena­ cherstrasse sind naturnah und durchlässig zu gestalten sowie zu pflegen. Eine Option für die Erweiterung des Hallenbads innerhalb des Gebäudes ist zu be­ rücksichtigen. PLANAR 5/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.