Art. 16 · Spezialzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
Im Roos SR
1Die Spezialzone Im Roos ist für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. In untergeordnetem Mass sind mässig störendes Gewerbe und Wohnraum zugelassen. Gewerbe- und Wohnnutzungen müssen einen Zusammenhang mit den Hauptnutzungen haben. Der Wohnanteil darf max. 25 % der anrechenbaren Geschossfläche betragen.
2Neu- und Umbauten sind zulässig, sofern diese betriebsnotwendig sind und eine einwandfreie Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung gewährleistet ist. Es gelten die Baumasse und Abstände gemäss § 9 BNO. BNO Muri vom 21. Juni 2018 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.