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Art. 6 · Strassenraumgestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

1Bei Sondernutzungsplänen und wesentlichen Bauprojekten ist der Strassenraum einzubeziehen, insbesondere bezüglich der Gestaltung, Ausstattung und Einteilung des Aussenraumes.

2Gestalterische und bauliche Lärmschutzmassnahmen sind zu berücksichtigen.

3Die Umsetzung von Massnahmen kann etappenweise erfolgen.

4Im Gebiet „Unterdorf“ ist das Entwicklungsrichtplan Ortskern zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.