Art. 5 · Zielsetzungen Gestaltungspläne
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF
1Mit dem Gestaltungsplan für das Gebiet "Heidegrabe" sind folgende Zielvorgaben und Anforderungen zu erfüllen:
a)Das ehemalige Gewerbegebiet soll für Wohnzwecke und gewerbliche Tätigkeit genutzt werden können.
b)Auf Grund der künftigen guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (S-Bahnhaltestelle Seon Nord) ist eine verdichtete Bauweise vorzusehen.
c)Für eine gute Freiraumgestaltung ist ein Landschaftsarchitekt oder eine Landschaftsarchitektin beizuziehen.
d)Mit dem Lärmschutznachweis ist darzulegen, dass die Lärmschutzvorschriften für die Wohnnutzungen eingehalten werden können.
2Mit dem Gestaltungsplan für das Gebiet "Büechler" sind folgende Zielvorgaben und Anforderungen zu erfüllen:
a)Im Rahmen des Gestaltungsplanes sind die gewerblichen Nutzungen und die Wohnnutzungen zweckmässig zu verteilen.
b)Gebäude entlang der Seetalstrasse können zum Schutze dahinterliegender Wohnbauten vor dem Verkehrslärm als geschlossene Häuserzeile ausgebildet werden.
c)Es ist eine gemeinschaftliche unterirdische Parkierungsanlage für die erforderlichen Abstellplätze vorzusehen. Besucher- und Kundenparkplätze können oberirdisch erstellt werden.
d)Gegen den Aabach hin ist eine durchgrünte Wohnbebauung mit grossen Aussenraumqualitäten zu schaffen.
e)Der Feuerwehrbach an der Arealgrenze ist in das Freiraumkonzept miteinzubeziehen. f) Für eine gute Freiraumgestaltung ist ein Landschaftsarchitekt oder eine Landschaftsarchitektin beizuziehen.
3Mit dem Gestaltungsplan für das Gebiet "Giessi" sind folgende Zielvorgaben und Anforderungen zu erfüllen:
a)Im ehemaligen Gewerbegebiet ist eine qualitätsvolle, verdichtete Bauweise für Wohnen anzustreben, die sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einfügt.
b)Es ist eine gemeinschaftliche unterirdische Parkierungsanlage für die erforderlichen Abstellplätze und eine zweckmässige Erschliessung vorzusehen. Besucher- und Kundenparkplätze können oberirdisch erstellt werden.
c)Für eine gute Freiraumgestaltung ist ein Landschaftsarchitekt oder eine Landschaftsarchitektin beizuziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den Umgang mit dem Gewässerraum des Aabachs und den Übergang zur Nichtbauzone zu legen.
d)Es ist nachzuweisen, dass der Hochwasserschutz ausreichend gewährleistet ist. 7 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.