Art. 29 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF
1Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang 2 aufgelisteten Naturobjekte sind in ihrer Substanz, ihrer Erscheinungsform sowie ihrer Qualität geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten.
2Natürliche Abgänge von Naturobjekten sind durch Neupflanzungen von gleichen oder gleichwertigen einheimischen und ortstypischen Pflanzenarten an einem adäquaten Standort zu ersetzen.
3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel (erhalten / fördern) Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Hecken, Feld- und Ufergehölz Grün punktierte Linie Brut- und Nahrungsbiotop Gliederung der Landschaft Trittstein, Vernetzungselement Windschutz Vielfältiger Übergangsbereich Artenreichtum Struktur- und Artenvielfalt erhalten Keine Beseitigung oder Beeinträchtigung Periodische, selektive und abschnittsweise Rückschnitte zur Verjüngung zwischen November und März Im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 der Gesamtlänge auf den Stock setzen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Giftstoffen untersagt Vorgelagerter Krautsaum von 3 m Breite als Pufferstreifen ohne Düngung bewirtschaften Keine Bauten, Ablagerungen und Depots (u. a. von Siloballen) innerhalb des Pufferstreifens Geschützter Waldrand Weinrote Punktlinie Brut- und Nahrungsbiotop Gliederung der Landschaft Trittstein, Vernetzungselement Windschutz Vielfältiger Übergangsbereich Artenreichtum Waldrand stufig strukturiert anlegen und erhalten (periodisch pflegen) Einen vorgelagerten Krautsaum von mind. 3 m Breite nur extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Siloballen lagern) Hochstamm-Obstbaumbestand Braun punktierte Fläche Strukturierter, halboffener Lebensraum und Kulturelement Abgehende Bäume wieder mit HochstammObstbäumen ersetzen auf der Betriebsfläche Ergänzungspflanzungen zur Verjüngung und Erhaltung des Bestandes erwünscht Geologische Objekte Braunes Dreieck Erhaltung geologisch bedeutender Objekte Keine Geländeeingriffe Beschädigung der Gesteinsoberfläche vermeiden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.