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Art. 17 · Spezialzone Strigel SS
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
1Die Spezialzone Strigel bezweckt die Weiterführung und Erweiterung des bestehenden Betriebes.
2Zulässig sind Bauten für den bestehenden metallverarbeitenden Betrieb. Neue Wohnungen und Wohnbauten sind nicht zulässig.
3Neubauten sind gut in die Landschaft einzupassen. Der talseitige Rand der Zone ist mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.