Art. 18 · Dorfzone Retterswil DR
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
1Die Dorfzone Retterswil dient hauptsächlich der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Erhaltung des schutzwürdigen Ortsbildes, wobei eine massvolle zeitgemässe Erneuerung zulässig ist.
2Die Gebäude dürfen zu Landwirtschafts-, Wohn- und mässig störenden, verkehrsarmen Gewerbezwecken genutzt werden. Es sind pro Gebäude höchstens drei Wohneinheiten zugelassen. Bei zweckentfremdeten landwirtschaftlichen Gebäuden besteht kein Anspruch auf Ersatzbauten in der Landwirtschaftszone. 13 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung
3Zulässig sind:
a)Landwirtschaftliche Neubauten, sofern sie betriebsnotwendig sind;
b)Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung;
c)Aus- und Umbau bestehender Gebäudevolumen;
d)Nutzungsänderungen im Rahmen von Abs. 2;
e)Klein- und Anbauten gemäss § 19 BauV.
4Bestehende, das Ortsbild prägende Gebäude sind nach Möglichkeit zu erhalten und zu pflegen. Sie dürfen durch Neubauten in ihrer gestalterischen Wirkung nicht gestört werden. Der Rückbau ortsbildprägender Gebäude wird nur bewilligt, wenn ein Ersatzbau bewilligt und dessen Realisierung gesichert ist oder wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Dies ist mit einem unabhängigen Fachgutachten nachzuweisen.
5Bei Ausbau, Umbau und Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Ökonomiegebäude muss eine der bestehenden Siedlungsstruktur entsprechende gemischte Wohn-/ Gewerbenutzung erhalten bleiben.
6Bei Aus-, Um- und Ersatzbauten darf das bestehende oberirdische Gebäudevolumen um höchstens 10 % erweitert werden. Offene Teile, wie gedeckte Gartensitzplätze, zählen nicht zum anrechenbaren Gebäudevolumen.
7Gebäude und andere nach aussen in Erscheinung tretende bauliche Massnahmen haben sich hinsichtlich Stellung, kubischer Erscheinung, Dachform (Dachneigung und Dachvorsprung), Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl, Terrain- und Umgebungsgestaltung gut in das bestehende Ortsbild einzufügen. Wesentliche gestalterische Elemente müssen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Auf das Denkmalschutzobjekt (ehemaliger Meierhof) ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.