Art. 56 · Für Neubauten gelten nachstehende Masse
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 32 · Original-PDF
: 31 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Raummasse
a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume
–Lichte Höhe k 2.40 m Vollgeschoss
–Lichte Höhe k 2.40 m auf mind. 5 m2 Dachgeschoss Fenstergrössen
–Fensterfläche 1/10 der Bodenfläche, die Fenster müssen direkt ins Freie führen Dachflächenfenster Bei Dachflächenfenstern kann die Fensterfläche (Lüftungsöffnung) bis auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche reduziert werden. Nebenräume in Mehrfamilienhäusern
b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern
–Abstellraum pro Wohmind. 4 m2 (im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung) nung:
–Keller für eine 1- Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2
–Keller für jedes weitere Zimmer: 1 m2 zusätzlich Garten-, Terrassen-
2Die Wohnungen haben ausreichende und gut beoder Balkonflächen nutzbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommen Klein- und Dachwohnungen). Balkone
3Balkone müssen auch für Kinder unfallsicher gestaltet werden, sie müssen folgende Mindestflächen aufweisen: 3 bis 4— Zimmerwohnungen: 5.5 m2 5— Zimmerwohnungen: 6.5 m2 Die Mindesttiefe von Balkonen hat bei Mehrfamilienhäusern 1.50 m zu betragen. 32 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Geländer, Brüstungen, Handläufe
4Die Empfehlungen der SIA-Norm 358 sind einzuhalten. 5.3.3 Bezug von Wohnungen und Arbeitsräumen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.