← BZO Rupperswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · Wohnzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14 · Original-PDF

Die Wohnzonen MF und E dienen dem Wohnen. Sofern es sich um nicht störende Betriebe handelt, sind Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungen) zugelassen. Ausgenommen sind Verkaufsnutzungen. Wohnzone MF

2Die Wohnzone MF ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Ebenfalls zugelassen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohnzone E

3Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen. 3.1.4 Mischzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.