Art. 11 · Gestaltungsplangebiet „Aarauer- / Lindenstrasse“ 10
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF
1Für das Gestaltungsplangebiet „Aarauer- / Lindenstrasse“ gelten die nachfolgenden Zielvorgaben: Gestaltungsplangebiet „Aarauer- / Lindenstrasse“
–Der Lärmschutz ist mithilfe planerischer, baulicher und gestalterischer Massnahmen sicherzustellen. Zum Schutz der hinterliegenden Nutzungen ist in der ersten Bauetappe gegen die Aarauerstrasse ein strassenseitig orientierter Gewerberiegel zu erstellen, in dem untergeordnet auch Wohnnutzung zulässig ist. Die Lärmschutzmassnahmen sollen zu einer guten Gestaltung beitragen.
–Der Strassenraum der Aarauerstrasse ist mit hochstämmigen, standortgerechten Bäumen aufzuwerten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.