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Art. 10 · Gestaltungsplangebiet „Hinterwildegg

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

1Für das Gestaltungsplangebiet „Hinterwildegg“ gelten die nachfolgenden Zielvorgaben: Gestaltungsplangebiet „Hinterwildegg“

–Die Lärmschutzmassnahmen sollen zu einer guten Gestaltung beitragen.

–Der Ortseingang von Holderbank her kommend ist mit Bäumen aufzuwerten.

–Bei Neu- und Ersatzbauten längs der Bruggerstrasse sind die bestehenden Strassenfassadenfluchten zu übernehmen.

–Neubauten haben auf die kantonal und kommunal geschützten Gebäude besondere Rücksicht zu nehmen.

–Besonders gute Eingliederung der Neubauten im Übergangsbereich zur Zone Alt-Wildegg.

–Die Erschliessung ist mit der geplanten Kernumfahrung Wildegg abzustimmen.

–Für den Langsamverkehr ist eine direkte Verbindung zum Bahnhof Wildegg längs der Bahnlinie vorzusehen. BNO Möriken-Wildegg

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.