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Art. 9

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF

1Die Gestaltungsplanpflicht «Seetalplatz Nord» bezweckt eine städtebaulich Pflichtgestaltungsplangebiet «Seetalplatz Nord» und architektonisch gut eingepasste Überbauung mit einem lagegerechten Nutzungsmix.

2Für das Gestaltungsplangebiet «Seetalplatz Nord» gelten die nachfolgenden Zielvorgaben:

–Berücksichtigung der Anforderungen an den Ortsbildschutz, insbesondere die Gewährleistung von Sichtachsen zum Schloss, der Nähe zur Altstadt, den einzelnen Schutzobjekten, ISOS usw.,

–Stärkung der Langsamverkehrsverbindung über die Kerntangente,

–Freiraumbezug zum Aabachraum und Kerntangente.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.