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Art. 8

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF

1Die Gestaltungsplanpflicht «Zelgli / Fünf-Linden-Quartier» bezweckt den Bau Pflichtgestaltungsplangebiet «Zegli / Fünf-Linden-Quartier» einer durchgrünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Wohn­ überbauung nach einem Gesamtkonzept. 8 9 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

2RAUMPLANUNG 2.2 GESTALTUNGSPLÄNE

2RAUMPLANUNG 2.3 WEITERE PLANUNGSINSTRUMENTE 2.3 Weitere Planungsinstrumente

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.