Art. 7
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF
1Die Gestaltungsplanpflicht «Seifi» bezweckt eine städtebaulich und architekto Pflichtgestaltungsplangebiet «Seifi» nisch gut eingepasste Überbauung unter Wahrung der historischen Bauten auf dem Areal und in der Umgebung.
2Für das Gestaltungsplangebiet «Seifi» gelten die nachfolgenden Zielvorgaben:
–Berücksichtigung der Anforderungen an den Ortsbildschutz (historischen Bauten und Strukturen), insbesondere der Nähe zur Altstadt, den einzelnen Schutzobjekten, ISOS usw.,
–Benutzerfreundliche und hochwertige Gestaltung und Aufwertung der öffentlich zugänglichen Bereiche, Freiräume und des Strassenraumes,
–Prüfung der Schaffung einer unterirdischen öffentlich nutzbaren Parkierungsanlage.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.