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Art. 6

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF

1Die Gestaltungsplanpflicht «Erlengut» bezweckt eine städtebaulich und architek­ Pflichtgestaltungsplangebiet «Erlengut» tonisch gut eingepasste qualitätsvolle Zentrumsüberbauung mit einem lagege­ rechten Nutzungsmix.

2Für das Gestaltungsplangebiet «Erlengut» gelten die nachfolgenden Zielvorgaben:

–Berücksichtigung eines weitgefassten Betrachtungsperimeters (Areale Erlengut – Sandweg – Poststrasse – Niederlenzerstrasse) bei Erarbeitung des Richtprojektes (gemäss § 5 Abs. 2),

–Berücksichtigung der Anforderungen an den Ortsbildschutz (historischen Bauten und Strukturen), insbesondere der Nähe zur Altstadt, den einzelnen Schutzobjekten, ISOS usw.,

–Lagegerechte Anordnung von unterschiedlichen Nutzungen unter Berücksichtigung der zentrumsnahen Lage und der hohen Erschliessungsgüte,

–Prüfung der Schaffung einer unterirdischen öffentlich nutzbaren Parkierungsanlage.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.