← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis
Art. 45
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 17 · Original-PDF
1Das Landschafts- und Ortsbild wird von hochstämmigen Obstbäumen und mar Hochstämmige land schafts- und ortsbildprä gende Bäume kanten Einzelbäumen mitgeprägt. Deren Bestand soll erhalten bleiben. Abge hende Bestände sind nach Möglichkeit zu ersetzen. Der Stadtrat kann zur Pflege und Erhalt von hochstämmigen Obstbäumen und markanten Einzelbäumen Beiträge entrichten. 3.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.