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Art. 45

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 17 · Original-PDF

1Das Landschafts- und Ortsbild wird von hochstämmigen Obstbäumen und mar­ Hochstämmige land­ schafts- und ortsbildprä­ gende Bäume kanten Einzelbäumen mitgeprägt. Deren Bestand soll erhalten bleiben. Abge­ hende Bestände sind nach Möglichkeit zu ersetzen. Der Stadtrat kann zur Pflege und Erhalt von hochstämmigen Obstbäumen und markanten Einzelbäumen Beiträge entrichten. 3.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.