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Art. 44 · Naturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 17 · Original-PDF

1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fach­ gerecht zu unterhalten.

2Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen können in Richtlinien zum Vollzug Naturschutz oder in Verträgen mit den Eigentümern/Bewirtschaftern geregelt werden.

3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Signatur im Bauzonenoder Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Naturobjekt Hecke, Feldgehölz grüne Signatur Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum, Trittstein- und Vernetzungselement, Gliederung der Landschaft sowie Windschutz. Pflegemassnahmen: Struktur erhalten; periodisch selektiv zurück­ schneiden und verjüngen; im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf Stock setzen; in der Regel vorgelagerten Pufferstreifen von mind. 3 m Breite erhalten und pflegen; keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Objektes und Pufferstreifens. Hecken im Siedlungsgebiet dürfen unter Nachweis überwiegender Interessen gerodet werden, wenn dafür ein ökologisch und flächen­ mässig adäquater Ersatz angelegt und unterhalten wird. Einzelbaum, Baumpaar, Baumgruppe grüngelbe Signatur Schutzziel: Siedlungs-/landschaftsprägendes Naturelement, Artenreich­ tum, Kulturrelikt, Brut- und Naturelement Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; Abgänge ersetzen. Baum-Ensemble, Baumreihe, Allee hellgrüne Signatur Schutzziel: Erhalt strassen- oder wegbezogene Wirkung als Siedlungs-/ landschaftsprägendes Naturelement, Artenreichtum, Kulturrelikt, Brut- und Naturelement Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; Abgänge innerhalb Objekt ersetzen. Geschützter Waldrand grüne Dreiecke Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum, vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland. Pflegemassnahmen und Nutzungseinschränkung: Waldrand stufig strukturiert mit Strauchschicht anlegen und periodisch pflegen; in der Regel vorgelagerter Pufferstreifen extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Lagerung von Siloballen, Materialien, Gerätschaf­ ten usw.). Signatur im Bauzonenoder Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Naturobjekt Feuchtbiotop blauer Punkt Schutzziel: Als Laichgebiet geschützter Amphibienarten sowie als Lebensräume weiterer seltener Tiere und Pflanzen (Pionierarten) erhalten. Pflegemassnahmen: Verlandung der Wasserfläche durch periodische Pflegemassnahmen im Herbst verhindern. Nutzungseinschränkungen: kein unbewilligtes Einfangen und Aussetzen von Tieren. Fischbesatz und -fang unter Einhaltung übergeordneter Vorgaben im Dritt- und Fünfweiher (Naturobjekt Nrn. F02 und F03) zulässig. Steinbruch, Kiesgrube, Sandgrube, Naturobjekt, Erratiker schwarzer Punkt Schutzziel: Geologische Objekte von naturgeschichtlichem Wert erhalten. Pflegemassnahmen: periodisches säubern; vor dem Überwachsen durch Gebüsch oder Pioniervegetation freizuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.