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Art. 46 · Spezialzone Lenzhard

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 17 · Original-PDF

1Die Spezialzone Lenzhard dient dem Abbau von Kies und Sand sowie als Natur­ schutz- und Schiessplatzgebiet.

2Es gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) IV nach Lärmschutzverordnung (LSV).

3Für die Phase des Abbaus der letzten Kiesreserven gelten die rechtskräftigen Bewilligungen*, welche den Abbau- und Rekultivierungsplan als integrierende Bestandteile enthalten.

4Die Besitzerin des Kieswerks Lenzhard hat ein Naturschutzgebiet anzulegen und zu unterhalten. Es muss nach erfolgtem Kiesabbau mindestens 6 ha gross sein. Das Gesamtgebiet ist so zu gestalten, dass auch die Schiessanlagen der Stadt Lenzburg erstellt und betrieben werden können.

5Nach Abschluss der Endgestaltung ist durch die Besitzerin des Kieswerks ein Pflegeplan für die Naturschutzflächen zu erstellen. Der jährliche Unterhalt erfolgt gemäss dem Pflegeplan. Die Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt ist in einem jährlich zu aktualisierenden, öffentlich einsehbaren Fachbericht zu dokumentieren. * Bewilligung des Stadtrates vom 25. April 1990 und Genehmigung des Baudepar­ tementes, Abteilung Umweltschutz vom 3. Oktober 1990 32 33 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.6 WEITERE ZONEN GEMÄSS ART. 18 RPG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.7 GEFAHREN- UND ÜBERFLUTUNGSZONEN 3.7 Gefahren- und Überflutungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.