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Art. 19

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 9 · Original-PDF

1Die Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga dient der Aufwertung und Stärkung Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga der Achse Bahnhof – Altstadt. Sie ist bestimmt für eine Vielfalt an privaten und öffentlichen nicht bis mässig störenden Betriebsnutzungen und für Wohnen.

2In der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga ist eine angemessene Nutzungs­ dichte anzustreben.

3Für die spezifischen örtlichen Festlegungen wie beispielsweise Städtebau und Freiraum, insbesondere aber zur Bestimmung des konkreten Nutzungsmasses, kann der Stadtrat die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (ins­ besondere Wettbewerb oder Studienauftrag) einfordern.

4Im ersten Vollgeschoss ist das Wohnen in der Regel nur auf den zum öffentlichen Raum abgewandten Seiten zulässig. Die Setzung von Gebäuden und die Gestal­ tung des Freiraumes haben zur besseren Fassung der Strassenräume beizutragen. 16 17 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN Die Freiraumgestaltung ist über mehrere Grundstücke hinweg abzustimmen. Grenzabstände innerhalb der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga legt der Stadtrat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie nach Massgabe der Planungsgrundsätze im Einzelfall fest.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.