Art. 19
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 9 · Original-PDF
1Die Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga dient der Aufwertung und Stärkung Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga der Achse Bahnhof – Altstadt. Sie ist bestimmt für eine Vielfalt an privaten und öffentlichen nicht bis mässig störenden Betriebsnutzungen und für Wohnen.
2In der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga ist eine angemessene Nutzungs dichte anzustreben.
3Für die spezifischen örtlichen Festlegungen wie beispielsweise Städtebau und Freiraum, insbesondere aber zur Bestimmung des konkreten Nutzungsmasses, kann der Stadtrat die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (ins besondere Wettbewerb oder Studienauftrag) einfordern.
4Im ersten Vollgeschoss ist das Wohnen in der Regel nur auf den zum öffentlichen Raum abgewandten Seiten zulässig. Die Setzung von Gebäuden und die Gestal tung des Freiraumes haben zur besseren Fassung der Strassenräume beizutragen. 16 17 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG
3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN
3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN Die Freiraumgestaltung ist über mehrere Grundstücke hinweg abzustimmen. Grenzabstände innerhalb der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga legt der Stadtrat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie nach Massgabe der Planungsgrundsätze im Einzelfall fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.