Art. 46 · Minimale Flächen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
1Arealüberbauungen gemäss § 39 BauV sind in den Zonen WG und W zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 2'000 m2 aufweist und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Minimale Flächen
2Die Ausnützungsziffer und die Fassaden- sowie Gesamthöhe können um folgende Werte erhöht werden: Ausnützungs- / Höhenzuschläge Zone WG4 WG3 WG2 W3 W2 Erhöhung Az um 15% 15% 15% 15% 15% Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max. 2 m 2 m -- 2 m -- 4.5 Weitere Definitionen
| Zone | WG4 | WG3 | WG2 | W3 | W2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhung Az um | 15% | 15% | 15% | 15% | 15% |
| Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max. | 2 m | 2 m | -- | 2 m | -- |
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