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Art. 36 · Ausnützungsziffer

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF

1Die Dach- und Attikageschosse werden nicht zur Ausnützung angerechnet, jedoch bei der Gebührenerhebung berücksichtigt. Ausnützungsziffer 9

2Für unbeheizte allseitig verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten ausserhalb der beheizten Gebäudehülle wird ein Nutzungsbonus gewährt. Er darf maximal 10% der Bruttogeschossfläche pro zugehörige Wohneinheit betragen, höchstens jedoch 20 m2. Der Zuschlag gilt bei Einzelbauweise und bei Arealüberbauungen. 4.2 Gewerbe / Verkaufsflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.