Art. 15 · Zentrumszone, Hochhäuser
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
1In der Zentrumszone ist neben dem bestehenden AluHochhaus ein zweites, niedrigeres Hochhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zulässig. Zentrumszone, Hochhäuser
2Das Bauprojekt für das zweite Hochhaus inklusive zugehörigem Aussenraum und Erschliessung ist in einem qualifizierten Wettbewerbsverfahren in angemessener Qualität und Tiefe unter Beizug der kantonalen Fachstellen so zu entwickeln, dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht.
3In einem der beiden Hochhäuser muss das oberste Geschoss mindestens teilweise eine öffentliche Nutzung aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.