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Art. 16 · Wohnzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF

1Die Wohnzonen dienen dem Wohnen. Nicht störendes in Wohnzonen passendes Gewerbe ist zugelassen. Wohnzonen

2In der Zone W3 ist der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.