Art. 14 · Zentrumszone, Bauvorschriften
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
1Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen, des Ortsbildes, der Aussenraumgestaltung, der Strassen- und Parkierungsverhältnisse sowie der Gegebenheiten des Einzelfalls das zulässige Bauvolumen. Zentrumszone, Bauvorschriften
2Es ist die offene und die geschlossene Bauweise zulässig.
3Mit Ausnahme des in § 15 aufgeführten Hochhauses beträgt die maximale Fassadenhöhe 16 m, die maximale Gesamthöhe 19 m. Neue Gebäude müssen mindestens drei Vollgeschosse aufweisen, ausgenommen An-, Neben- und Verbindungsbauten.
4Die Erdgeschosse von Neubauten haben eine lichte Höhe von mindestens 3.0 Metern aufzuweisen.
5Die minimalen Grenzabstände betragen
–für Fassadenhöhe bis 8 m 4.0 m
–für Fassadenhöhe über 8 m 5.0 m
6Für flach eingedeckte, gewerblich genutzte An-, Nebenund Verbindungsbauten mit maximal 4.0 m Fassadenhöhe gilt ein reduzierter Grenzabstand von 2.0 m.
7Wenn ein Grundstück nur teilweise überbaut wird, ist aufzuzeigen, wie das restliche Grundstück in einer späteren Etappe nachverdichtet werden kann.
8Gebäude dürfen nur abgebrochen werden, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder die Erhaltung der Bausubstanz unzumutbar ist, oder wenn bereits eine rechtskräftige Baubewilligung für einen sich gut in das Ortsbild einfügenden Neubau vorliegt. BNO Gemeinde Menziken
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