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Art. 30 · 3. Industriezone

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 31 · Original-PDF

I 22

1In den Industriezonen dürfen nur Gewerbe-, Industrie- und Bürobauten erstellt werden. Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind erlaubt, sofern durch geeignete Vorkehren für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird. Hotelbetriebe und Fachmärkte / Detailhandelsbetriebe sind zugelassen.

2Die Gebäudeabstände innerhalb den Industriezonen richten sich nach betrieblichen und wehrdienstlichen Erfordernissen. Gegenüber Nachbargrundstücken gelten die Grenzabstände nach Artikel 39 BR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.