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Art. 31 · 4. Überbauungs-

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 31 · Original-PDF

ordnungen,

Detailerschlies-

sungen,

Überbauungs-

ordnungspflicht

1In den im Zonenplan markierten Gebieten Hellacher und Mülibüüne bestehen rechtsgültige Überbauungsordnungen (ZPP-Bestimmungen zum Hellacher im Anhang VI BR).

2Für neue Detailerschliessungen, insbesondere in grösseren Überbauungsgebieten, kann der Gemeinderat die Überbauungsordnungspflicht (Artikel 88 ff BauG) festlegen. Eine Überbauungsordnung ist nicht erforderlich, wenn die Detailerschliessung gesichert ist und im Wesentlichen nicht mehr als noch die Hausanschlüsse erstellt werden müssen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.