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Art. 17 · Zentrumszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 13 · Original-PDF
1 Die Zentrumszone Z dient der baulichen Erneuerung und zeitgemässen Entwicklung des Zentrums von Brugg zu einem Ort von hoher städtebaulicher und urbaner Qualität. 2 Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, mässig störende Nutzungen wie Läden, Gastronomie, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. 3 Für Neuüberbauungen und Umgestaltungen, welche das Quartierbild und die Quartierstruktur wesentlich verändern, sind Gestaltungspläne erforderlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.