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Art. 22 · Landwirtschaftliche Spezialzone Bollhof

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 27 · Original-PDF

Empfindlichkeitsstufe Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen Nutzung BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 23 _______________________________________________________________________________________________________________________

3.2.3 Naturschutzzonen

2Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) sind verboten,

2Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie der zulässigen Nutzung dienen, betriebsnotwendig sind sowie

1Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwürdiger Pflanzen kungen

3Es bestehen folgende Nutzungseinschränkungen: Düngung, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unstehen. Die Bauvorschriften richten sich nach § 21 BNO. soweit sie nicht dem Schutz oder Unterhalt der Naturkeine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen-

3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV. schutzzone dienen. und Tiere.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.