Art. 23 · Zweck, Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 28 · Original-PDF
Empfindlichkeitsstufe Bauten und Anlagen NutzungseinschränTerrainveränderunBauten, Anlagen, Zweck gen krautvertilgungsmitteln, Bewässerung, Entwässerung, Beweidung, Umbruch sowie Aufforstung sind nicht gestattet. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 24 _______________________________________________________________________________________________________________________
1Die Naturschutzzone im Wald dient der Erhaltung und Entwicklung von auf Nass-Standorte angewiesenen geGebiete
4Die folgenden Gebiete sind unter Schutz gestellt und im Kulturlandplan bezeichnet: Trockenstandorte
10Buelochacher
11Hofland - Nord
12Hofland - Süd
13Junge Baal
14Blyzge
15Bahnbord BDB
Rütermoos
Pufferzone fährdeten Lebensgemeinschaften.
Nassstandorte im Wald
1Cholmoos
2Steffetsmösli
3Torfmoos
4Althau (Mönschrüti)
5Oberhau
6Althau (Mitte)
7Althau (Süd)
8Grosshau Feuchtstandorte
9Leeächer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.