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Art. 35 · Ausnutzung von Dach- und Untergeschossen
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 30 · Original-PDF
1Dach-, Attika- und Untergeschosse gelten nicht als anrechenbare GeAusnutzung von Dach- und Untergeschossen schossflächen zur Berechnung der Ausnützungsziffer.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.