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Art. 36 · Nutzungsbonus
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 30 · Original-PDF
1Werden mindestens 2/3 der Pflichtparkplätze unterirdisch angeordnet, wird Nutzungsbonus ein Nutzungsbonus gewährt. Er beträgt maximal 5% der anrechenbaren Geschossflächen. Der Bonus kann nicht geltend gemacht werden bei Arealüberbauungen und bei Überbauungen in einem Gestaltungsplanperimeter.
2Die unterirdischen Garagen sind so anzuordnen, dass im Bereich der gemeinschaftlichen Freiräumen auch Baumpflanzungen möglich sind. 4.3 Arealüberbauung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.