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Art. 59 · Der Stadtrat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF

. Er kann für die Prüfung von Gesuchen und für Vollzugskontrollen ex­ terne Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen. Zuständigkeit Vollzugsrichtlinien 2 ßgr Stadtrat kann ergänzende Richtlinien zum Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.