← BZO Bremgarten (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 58 · Aussenbeleuchtungen, die nicht der öffentlichen Sicherheit dienen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 36 · Original-PDF

, sind sparsam und gezielt einzusetzen. Beleuchtungen im Freien sind grundsätzlich von oben nach unten auszurichten. Exzessive Beleuch­ tungsanlagen wie Skybeamer und Objektbestrahlungen sind nicht zu­ Aussen­ beleuchtungen lässig. Beleuchtungen direkt in den Naturraum sind zu vermeiden.

2Für öffentliche Gebäude mit Repräsentationsfunktion oder für Bau­ denkmäler kann der Stadtrat Ausnahmen gestatten. BNO Stadt Bremgarten 32 7. TEIL Vollzug, Verfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.