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Art. 5 · Kommunale Inven- i

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

Die Inventare und Grundlagenpläne dienen zur Orientierung über be­ lare und Grundlagen stehende Verhältnisse.

2Die kommunalen Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Ent­ wicklung auf. Sie beruhen auf Leitbildern und enthalten Konzepte zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Energie, Freiraumge­ staltung, Natur- und Landschaft usw. oder für bestimmte Gebiete. Kommunale Richtpläne

3Die zusätzlichen Planungsinstrumente werden vom Stadtrat angeord­ net und haben für das betroffene Grundeigentum keine direkte Rechts­ wirkung. Sie sind in die Beurteilung von Bauvorhaben zwecks Ausle­ gung der Vorschriften der BNO beizuziehen und dienen zur Vorberei­ tung der Sondernutzungsplanung. BNO Stadt Bremgarten 5 Richtplan Strassen­ raumgestaltung „Zürcherstrasse'' und „Zugerstrasse“ * Der Stadtrat kann zur Erreichung einer qualitätvollen Strassenraum­ gestaltung und gesamthaften Planung im Bereich der Zürcherstrasse und der Zugerstrasse einen behördenverbindlichen Richtplan erlas­ sen. Grundlage sind die Massnahmen gemäss Kommunalem Gesamt­ plan Verkehr. Richtplan „Bahn­ hofsgebiet Bremgarten-West“

5Vorgängig spezifischer Vorgaben und Festsetzungen im Rahmen der (Sonder)Nutzungsplanung ist für das im Bauzonenplan bezeichnete Gebiet auf Basis eines qualitätsfördernden Varianzverfahrens ein be­ hördenverbindlicher Entwicklungsrichtplan zu erlassen. ® Dieser hat die räumliche Entwicklung hinsichtlich der Bebauung, der Nutzungen, der Freiräume und des Verkehrsregimes aufzuzeigen so­ wie die weiteren Entwicklungsschritte zu benennen.

7Es gelten folgende Zielsetzungen und Festlegungen:

–Nutzung des Lagepotentials: im ersten Vollgeschoss insbesondere Nutzungen mit gewerblicher Ausrichtung in Abstimmung mit den Bedürfnissen auf dem Bahnhofareal fördern

–Ermöglichung einer dem Wohnschwerpunkt (WSP) angemessenen hohen baulichen Dichte

–Verbesserung der Abstimmung Siedlung und Verkehr, insbeson­ dere Schliessung von Lücken im öffentlichen Fuss- und Veloweg­ netz sowie der Attraktivierung der Anbindungen an die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs

–Abwägung und Umsetzung einer auf die Gebietsentwicklung abge­ stimmte Gestaltung des Bahnhofs Bremgarten West als multimo­ daler Umsteigepunkt

–Schaffung attraktiver Aufenthalts- und Begegnungsräume zur Stär­ kung der Funktion des Bahnhofplatzes als öffentlicher Raum.

–Förderung einer hitzeangepasste Siedlungsentwicklung (Durchlüf­ tung, Beschattung und Begrünung, Materialisierung). BNO Stadt Bremgarten 6 3. TEIL Zonenvorschriften 3.1 Bauzonen §5

1Lukarnen sind mindestens 0.50 m hinter die Fassadenflucht zurück­ zuversetzen. Ausgenommen von dieser Regel sind altstadttypische Aufzugslukarnen. Lukarnen, Lage

2Für einzelne Lukarnen gelten folgende Maximalbreiten: Schlepplukar­ nen 1.80 m, Aufzugslukarnen 2.00 m, andere Lukarnenformen inkl. Giebellukarnen 1.25 m. Grösse

3Schlepplukarnen müssen eine Dachneigung von mindestens 25° auf­ weisen. Der Übergang ihrer Dachhaut in das Hauptdach muss, senk­ Schlepplukarnen recht gemessen, mindestens 1.00 m unter dem First liegen. Schlepplukarnen haben eine liegendrechteckförmige Front aufzuwei­ sen. Andere Lukarnenformen als Schlepp- und Giebellukarnen sind zuläs­ sig, sofern sie besonders zurückhaltend gestaltet sind und sich ein­ wandfrei in die Dachlandschaft einfügen. Andere Lukarnenformen

5Die Ausführung von Lukarnen ist auf die Konstruktion und Materiali­ sierung des Gebäudes abzustimmen. Ausführung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.