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Art. 46 · Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF

(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustim­ men. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Nachweis der Wohnhygiene gestattet. Ausrichtung der Wohnungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.