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Art. 46 · Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF
(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustim men. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Nachweis der Wohnhygiene gestattet. Ausrichtung der Wohnungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.