Art. 38
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF
1Dach- und Attikageschosse werden bei der Ausnützungsberechnung nicht angerechnet. Ausnützungs ziffer
2Untergeschosse werden bei der Ausnützungsberechnung in den Zo nen W2 und W2D nicht angerechnet
3Für verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten, deren Bauteile ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und keine heizungs technischen Installationen aufweisen, kann ein Ausnützungsbonus von 20 m^ pro Wohneinheit gewährt werden. Sicherung minimale 4 wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt Ausnutzung erheblich unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zu künftigen zonengemässen Überbauung die maximale Ausnützungszif fer erreicht werden kann. ® Werden in der \N2 und W2D auf als überbaut geltenden Parzellen zu sätzliche Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnüt zung um 10%. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung dieses Nutzungsbonus mit denjenigen von § 35 Abs. 1 BauV ist nicht zulässig. 4.2 Abstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.