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Art. 33 · Die Gewässerraumzone umfasst das Gewässer mit seinen Uferstrei

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26 · Original-PDF

­ fen. Die Gewässerraumzone ist der Grundnutzungszone überlagert. Gewässerraum­ zone, Gewässer­ raum

2Bei den im Kulturlandplan dargestellten eingedolten Gewässern aus­ serhalb der Bauzonen ist der Gewässerraum durch Abstände von je 6 m Breite umgesetzt, die beidseitig ab Innenkante der Eindolung ge­ messen werden.

3Innerhalb der Gewässerraumzone und des Gewässerraums richtet sich die Zulässigkeit von Bauten, Anlagen und Nutzungen nach den Bestimmungen des Bundesrechts, insbesondere nach Art. 41c Gewäs­ serschutzverordnung. Die Ufervegetation ist geschützt. Innerhalb der Gewässerraumzone sind ausschliesslich einheimische, standortge­ rechte Pflanzen zulässig. * In dem im Bauzonenplan zwischen Holzbrücke und Eisenbahnbrücke hellgrün bandierten Bereich der Gewässerraumzone kann von den Be­ wirtschaftungseinschränkungen nach Art. 41c Absätze 3 und 4 Gewäs­ serschutzverordnung (GschV) befreit werden. In diesem Bereich ist eine Gartennutzung zulässig. BNO Stadt Bremgarten 22

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.