Art. 27 · Die Schutzzonen für Kleinstandorte sichern bestehende und geplante
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF
Lebensräume und Vernetzungselemente für Pflanzen und Tiere inner halb des Baugebietes oder an dessen Rand. Diesem Ziel dienen die Anlage und der Erhalt von standortheimischen Hecken, Kleingehölzen, Schutzzone Kleinstandorte Uferbestockungen oder nährstoffarmen Wiesenflächen.
2Innerhalb dieser Zonen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderun gen, Umbruch, Düngung, Beweidung, Aufforstung oder andere Verän derungen, welche die Zusammensetzung des Bodens und der Vegeta tion beeinflussen, nicht gestattet. BNO Stadt Bremgarten 18
3Bestehende Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, er neuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, und betriebsnotwendige Installationen die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wan derwege und Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Inte ressen entgegenstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.