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Art. 11 · Bei der Gestaltung und Materialwahl von Schaufenstern und Ein

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 sind für Wohnen und Dienstleistungen sowie maximal mässig störendes Gewerbe be­ stimmt. Verkaufsgeschäfte sind in den Zonen WA2 und WA4 bis 500 m^ Verkaufsfläche pro Gebäude zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestim­ mungen von § 11 Abs. 4 BNO. Wohnund Arbeitszone WA2. WAS, WA4

2Die Wohn- und Arbeitszone Oberebene WAO dient vorwiegend dem Wohnen. Ebenfalls zulässig sind Gewerbe- und Dienstleistungsbe­ triebe. Die auszuführende Geländemodellierung kann vor Rechtskraft des Gestaltungsplans bewilligt und realisiert werden. Wohnund Arbeitszone Oberebene, WAO

3Entlang des Augrabens gelten in einem Bereich von 20 m ab Nord­ westgrenze Augrabenstrasse folgende zusätzlichen Einschränkungen: Augraben Die Fassadenhöhe darf maximal 9.5 m, die Gebäudelänge bzw. Gebäu­ debreite parallel zum Augraben maximal 15.0 m betragen. Bauten und Anlagen sind innerhalb dieses Bereiches besonders sorgfältig zu ge­ stalten. Gewerbe- und Ver­ kaufsflächen Zufikerstrasse * Innerhalb der orange bandierten Bereiche der Zone WA4 beidseits der Zufikerstrasse können im ersten Vollgeschoss Gewerbe- und Verkaufs­ flächen über die zonengemäss zulässige Ausnützungsziffer hinaus er­ stellt werden, wenn die Geschosshöhe maximal 5.0 m beträgt und wenn die anrechenbare Gebäudefläche pro Parzelle nicht mehr als 70% der anrechenbaren Grundstücksfläche beansprucht. ® In der Zone WA2 können eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Fassadenhöhe von 4 m mit einem allseitigen Grenzabstand von 4 m errichtet werden. BNO Stadt Bremgarten 10 §11 Bei der Gestaltung und Materialwahl von Schaufenstern und Ein­ gangspartien ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Gestaltung Schaufenster, Eingangspartien

2Schaufenster dürfen nur im ersten Vollgeschoss erstellt werden. Lage Breite Schaufenster- 3 Schaufensteranlagen sind auf die Struktur des Gebäudes abzustimmen. Die zulässige Breite der Öffnungen ist fallweise festzulegen. Die Fassaden des ersten Vollgeschosses müssen seitwärts markante Wandstreifen aufweisen. RBA Stadt Bremgarten 5

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.