Art. 10 · Kernzone K
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
Die Kernzone K ist für maximal mässig störende Gewerbe- und Dienst leistungsbetriebe inkl. Gaststätten sowie Wohnungen bestimmt. Ein kaufszentren und Fachmärkte sind zulässig.
2In dem im Bauzonenplan blau bandierten Bereich kann im Rahmen der Gestaltungsplanung gemäss § 4 BNO eine höhere Baute mit einer maximalen Gesamthöhe von 27 m zugelassen werden, wenn dadurch eine städtebaulich einwandfreie Lösung mit entsprechenden Freiflä chen von hoher Qualität erreicht wird. Die Nachbargrundstücke dürfen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Höhere Baute
3Innerhalb des im Gestaltungsplangebiet „Bahnhofareal / Depot“ violett schraffiert dargestellten Bereichs gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 2.3 sowie ein minimaler Gewerbeanteil von 15%. Bahnhofareal §10
1Durchgehende Fensterbänder über die ganze Fassadenbreite sind nicht zulässig. Fensteranordnung
2In der Regel sind Einfassungen aus Stein oder Holz von angemesse ner Breite zu verwenden. Diese müssen seitlich und oben putzbündig ausgebildet sein und eine Leibungstiefe von mindestens 15 cm aufwei sen. Einfassungen
3Fenster sind in der Regel durch aussen aufgesetzte Sprossen zu un terteilen; sie müssen rahmenbündig sein. Die resultierenden Teilflächen müssen in der Regel einem stehenden Rechteck entsprechen. Kunst stoff- und Metallfenster sowie Dreifachverglasungen sind nicht zulässig. Fensterausführung * Fensterläden sind zu erhalten und zu unterhalten. Neue Fensterladen sind in der Regel aus Holz zu konstruieren und müssen in ihrem Aus sehen historischen Vorbildern entsprechen. Sie haben breite und be wegliche „Lättli“ aufzuweisen. Lamellenstoren und Rollladen sind unter sagt. Fensterläden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.