Art. 44 · Zulässigkeit / Ausnützungsbonus
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26 · Original-PDF
Arealüberbauungen sind gemäss nachfolgender Tabelle in den darin aufgeführten Zonen zulässig und nur möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche die darin aufgeführten Minimalwerte erreicht. 2 Es gelten die folgenden, besonderen Zonenvorschriften: E2 W2 W3 WA KS 3 Dl D II minimale Arealfläche in m2 3000 4000 5000 5'000 5000 3'000 3000 maximale Ausnützung 0.45 0.55 0.65 0.65 0.70 - 0.65 26
–27 - 3 Arealüberbauungen dürfen in den folgenden Punkten von der Regelbauweise abweichen: a) Bauweise, Gebäudelänge, Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform); b) Gesamthöhe c) Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber Nachbarparzellen der zonengemässe Grenzabstand einzuhalten ist.
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